AGB

Geltungsbereich

§ 1 Vertragsgegenstand

Herr/Frau .….….….….….….….….….….….….….….….….….….….….…………….…..…
wohnhaft in .….….….….….….….….….….….….….….….….….….….….….….….….….….
im folgenden Kunde genannt, beauftragt Herrn Joachim Fritzenschaft / Frau Kerstin Lüders *), im folgenden Personal Trainer (PT) genannt, für sie / ihn als Personal Trainer tätig zu werden.
*) nicht Zutreffendes streichen

§ 2 Vertragsdauer und Vertragsinhalt
Der Vertrag kann über drei, fünf oder zehn Trainingseinheiten (TE) Personal Training abgeschlossen und beliebig verlängert werden. Er beginnt mit der Inanspruchnahme der ersten TE. Die gebuchten TE sind innerhalb eines Jahres abzugelten. 
Für Power Plate Training können Trainingseinheiten gem. gültiger Preisliste erworben werden.

§ 3 Vertragsauflösung/Kündigung
Der Vertrag kann sowohl vom Kunden als auch vom PT aus besonderem Grund mit sofortiger Wirkung gekündigt werden.
Besondere Gründe können u.a. sein: Krankheit/Unfall, Umzug, sonstige Gründe, die dem Kunden ein Training dauerhaft nicht mehr möglich machen. In diesem Fall besteht nur dann ein Rückerstattungsanspruch für die gem. § 8(4) vom Kunden bereits bezahlten jedoch noch nicht in Anspruch genommenen TE, solange der Gültigkeitszeitraum gem. § 2 nicht überschritten ist. 

Bei Verletzung der Obliegenheitspflichten durch den Kunden gem. §§ 9 und 10, oder bei Verstößen gegen § 8, behält sich der PT vor, den Vertrag seinerseits mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Ein Rückerstattungsanspruch für alle gem. § 8(4) vom Kunden bereits bezahlten und noch nicht durchgeführten TE besteht dann nicht. 
Die Kündigung kann in mündlicher oder schriftlicher Form erfolgen.

Leistungsumfang/Trainingsplanung/
Zahlungsbedingungen


§ 4 Personal Training
Personal Training umfasst eine auf die Bedürfnisse und körperlichen Fähigkeiten des Kunden ausgerichtete, individuell gestaltete, sportliche Trainings- und Gesundheitsmaßnahme, die in mehreren, vom PT vorbereiteten und persönlich angeleiteten Trainingseinheiten (TE) durchgeführt wird, wobei in den einzelnen TE folgende Trainingsaktivitäten möglich sind:
Ausdauertraining zur Verbesserung der Fähigkeiten des Herz-Kreislaufsystems z.B. durch Laufen/Jogging, Aqua-Fitness/-Jogging, Walking/Nordic-Walking, Radfahren, Mountainbiking; 
Funktionelles Bewegungstraining zur Verbesserung der Fähigkeiten des gesamten Bewegungsapparates durch gymnastische Übungen (z.B. Pilates), Krafttraining mit Geräten oder freien Gewichten,
therapeutische Kletterübungen,
Dehnen und Stretchtraining;
Power Plate Training umfasst das Training auf der Vibrationsplatte nach Anweisung und unter Aufsicht eines Trainers.
Entspannung mittels diverser Entspannungstechniken und Massage. Personal Training ersetzt kein ärztliche Maßnahmen, Physiotherapie oder sonstige Arten von Krankengymnastik.

§ 5 Leistungsumfang
Eine Trainingseinheit (TE) Personal Training dauert 60 Minuten. 
Eine Trainingseinheit (TE) Power Plate dauert ca. 30 Minuten.

§ 6 Trainingsplanung/Trainingszeiten/Trainingsort
Alle TE und die Trainingszeiten werden in Absprache mit dem Kunden im Voraus festgelegt. An gesetzlichen Feiertagen sowie an Sonntagen wird nur in Ausnahmefällen Training durchgeführt.
Der PT behält sich vor, in den Monaten Juli/August einen trainingsfreien Urlaubszeitraum von bis zu 4 Wochen vorzusehen. Dieser Zeitraum ist bei der Trainingsplanung zu berücksichtigen. Die genauen Daten hierzu werden durch den PT frühzeitig mit dem Kunden besprochen. Weitere trainingsfreie Zeiträume können in Absprache mit dem Kunden vereinbart werden.
Das Training wird an dem vom Kunden gewünschten oder vom PT empfohlenen Ort durchgeführt. Dies kann am Wohnort des Kunden, im Studio des PT (Personal Training Center Blankenese) oder an einem sonstigen, geeigneten Ort sein.

§ 7 Umplanung/Absagen/Nichterscheinen
Eine TE kann bis 24 Stunden vor ihrem ursprünglich geplanten Beginn von beiden Seiten umgeplant oder abgesagt werden. Bei Absagen innerhalb dieses Zeitraumes werden die Kosten für die betroffene TE weder rückerstattet noch gutgeschrieben, es sei denn bei nachweislich krankheitsbedingter Verhinderung/Abwesenheit des Kunden. Das gleiche gilt für unentschuldigtes Nichterscheinen.
Im Voraus gebucht und bezahlte TE sollten durch den Kunden innerhalb von 12 Monaten ab Rechnungsdatum in Anspruch genommen werden. Danach verfällt der Anspruch auf Rückerstattung.

§ 8 Gebühren/Zahlungsbedingungen
Gebühren für gem. § 2 gebuchte TE richten sich nach der aktuellen Preisliste (derzeit gültige Preislisten: Personal Training (PT) 01/2012, Power Plate (PP) Training 01/2012 ).
Ab einer Entfernung zwischen dem Studio des PT (Personal Training Center Blankenese) und dem gewünschtem/ festgelegtem Trainingsort von mehr als 10 Kilometer, wird ab dem 11. gefahrenen Kilometer eine Kilometerpauschale von 0,40 € je gefahrenem Kilometer berechnet.
Evt. anfallende sonstige Kosten wie z.B. Beiträge/Tageskarten zu Fitnessstudios, Leihgebühren für Trainingsgerät, Eintrittsentgelte usw. sind vom Kunden zu tragen.
Die Kosten für die gebuchten TE(en) sind im Voraus, unmittelbar nach Vertragsabschluss und Erhalt der Rechnung gem. gültiger Preisliste, bargeldlos durch Überweisung zu begleichen.

Obliegenheiten des Kunden

§ 9 Ärztlicher Gesundheitscheck
Unabhängig von dem durch den PT zu Beginn des ersten Trainingspaketes durchzuführenden Gesundheitscheck ist der Kunde verpflichtet, seinen Gesundheitszustand sofern erforderlich und ggf. auf Anraten des PT bei einem Arzt seiner Wahl überprüfen zu lassen (Ärztl. Gesundheitscheck) und das Ergebnis mit dem PT persönlich, offen und wahrheitsgemäß zu besprechen.

§ 10 Nachträglich eintretende Veränderungen des Gesundheitszustandes
Der Kunde ist verpflichtet, nach Vertragsabschluss eintretende Veränderungen seines Gesundheitszustandes sowie jegliche Art auftretender körperlicher Beschwerden, insbesondere während einer TE, dem PT umgehend persönlich und wahrheitsgemäß mitzuteilen. In gegenseitigen Einvernehmen wird dann über die Fortsetzung der TE oder des Trainingspaketes entschieden.

Obliegenheiten des PT

§ 11 Verschwiegenheit
Der PT ist verpflichtet, jegliche Art von Informationen von seinem/über seinen Kunden vertraulich zu behandeln.

§ 12 Sorgfaltspflicht
Der PT ist verpflichtet, vor Beginn der TE die trainingsgerechte Bekleidung und Ausrüstung des Kunden zu überprüfen und den Kunden in das bevorstehende Training, damit verbundene spezielle Risiken (neue/unbekannte Fitness-/Trainingsgeräte/Übungen usw.) und Besonderheiten (Streckenverlauf bei Outdoormaßnahmen usw.) einzuweisen.
Während der TE ist der PT verpflichtet, das Trainingsverhalten des Kunden stets zu überwachen und falls erforderlich zu korrigieren.
Haftung/Nichthaftung/Haftungsausschluss

§ 13 Haftung
Die Teilnahme des Kunden an den TE sowie an dem durch den PT zu Beginn des ersten Trainingspaketes durchzuführenden Gesundheitscheck (einschl. mögl. späterer Re-Checks), erfolgt freiwillig und auf eigene Verantwortung / Gefahr.
Alle im Verlaufe des Anamnesegespräches, des Gesundheitschecks und des zugehörenden Auswerteberichtes seitens des PT gemachten Äußerungen oder Folgerungen hinsichtlich des Gesundheitszustandes des Kunden sind ausschließlich als Feststellungen bzw. Hinweise zu werden. Sie stellen keine Diagnose dar und sind im Bedarfsfalle durch einen Arzt zu überprüfen. 
Der Kunde haftet für Personen‑, Sach- und Vermögensschäden, die er dem PT vorsätzlich oder grob fahrlässig hinzu fügt. 
Der Kunde haftet ferner für Schäden, die er an durch den PT zu Trainingszwecken zur Verfügung gestelltem Gerät vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
Der Kunde haftet insbesondere auch für Schäden, die er vorsätzlich oder grob fahrlässig bei Inanspruchnahme Dritter verursacht. 
Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind Schadenersatzansprüche jeglicher Art des Kunden oder sonstiger Personen, gleich aus welchen Rechtsgründen, gegen den PT ausgeschlossen.
Der PT haftet insbesondere nicht für Personen‑, Sach- und Vermögensschäden, hervor-gerufen durch Unfälle jeglicher Art, die der Kunde in Vorbereitung auf eine TE, auf dem Weg zu/von einer TE, beim Transport zu/von einer TE sowie während der Durchführung einer TE erleidet.
Der PT haftet weiter nicht für Personen -, Sach — und Vermögensschäden, hervorgerufen durch Unfälle jeglicher Art, die der Kunde infolge eigenständiger, unsachgemäßer, unbeaufsichtigter bzw. nicht angeleiteter Durchführung des Trainings bzw. bei unsachgemäßer, unbeaufsichtigter bzw. nicht angeleiteter Benutzung eines Trainingsgerätes erleidet.
Der PT haftet nicht für eine Schädigung der Gesundheit des Kunden, wenn dieser seinen Pflichten gem. §§ 9 und 10 nicht oder nur unzureichend nachkommt.
Der PT haftet ferner nicht für Personen -, Sach — und Vermögensschäden die dem Kunden durch Netzwerkpartner des PT entstehen.

§ 14 Gültigkeit der Haftungsfreizeichnung
Vorstehende Haftungsfreizeichnung nach § 13 Abs. (6) bis (8) gilt nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens des PT und für den Fall, dass die Schadensursache / Unfallursache auf eine Verletzung der Sorgfaltspflicht durch den PT nach § 12 zurückzuführen ist.

Vor­ste­hen­de AGBs/Vertragsbedingungen gele­sen und verstanden
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Ort, Datum
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Unter­schrift des/der Kunden
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Unter­schrift des PT